Halten und Parken :

 

Tatbestand :   Bussgeld :   Punkte :   Fahrverbot :
             
1. Unzulässig gehalten an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, im Haltverbot, im eingeschränkten Haltverbot, auf Fahrbahnbegrenzung, auf Richtungspfeilen auf der Fahrbahn, auf der Grenzmarkierung für Haltverbote, bei rotem Dauerlicht, bis zu 10 m vor Lichtzeichen und den Zeichen "Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren", bei "Vorfahrt gewähren"- oder bei Stop-Schild (wenn das Schild verdeckt wird), vor und in Feuerwehrzufahrten oder an Taxiständen   10€   /   /
             
2. Unzulässig gehalten in den oben genannten Fällen, mit Behinderung   15€   /   /
             
3. Unzulässig gehalten in zweiter Reihe   15€   /   /
             
4. Unzulässig gehalten in zweiter Reihe mit Behinderung   20€   /   /
             
5. An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer scharfen Kurve geparkt   15€   /   /
             
6. An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer scharfen Kurve geparkt, mit Behinderung   25€   /   /
             
7. An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer scharfen Kurve geparkt, länger als 1 Stunde   25€   /   /
             
8. An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer scharfen Kurve geparkt, länger als eine Stunde mit Behinderung   35€   /   /
             
9, An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer scharfen Kurve geparkt, mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz   40€   /   /