Halten und Parken :
Tatbestand : | Bussgeld : | Punkte : | Fahrverbot : | |||
1. Unzulässig gehalten an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, im Haltverbot, im eingeschränkten Haltverbot, auf Fahrbahnbegrenzung, auf Richtungspfeilen auf der Fahrbahn, auf der Grenzmarkierung für Haltverbote, bei rotem Dauerlicht, bis zu 10 m vor Lichtzeichen und den Zeichen "Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren", bei "Vorfahrt gewähren"- oder bei Stop-Schild (wenn das Schild verdeckt wird), vor und in Feuerwehrzufahrten oder an Taxiständen | 10€ | / | / | |||
2. Unzulässig gehalten in den oben genannten Fällen, mit Behinderung | 15€ | / | / | |||
3. Unzulässig gehalten in zweiter Reihe | 15€ | / | / | |||
4. Unzulässig gehalten in zweiter Reihe mit Behinderung | 20€ | / | / | |||
5. An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer scharfen Kurve geparkt | 15€ | / | / | |||
6. An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer scharfen Kurve geparkt, mit Behinderung | 25€ | / | / | |||
7. An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer scharfen Kurve geparkt, länger als 1 Stunde | 25€ | / | / | |||
8. An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer scharfen Kurve geparkt, länger als eine Stunde mit Behinderung | 35€ | / | / | |||
9, An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer scharfen Kurve geparkt, mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz | 40€ | / | / |