Verordnung ueber internationalen Kraftfahrzeugverkehr :
Tatbestand : | Bussgeld : | Punkte : | Fahrverbot : | |||
1. An einem ausländischem Kfz oder ausländischem Kfz-Anhänger das vorgeschriebene heimische Kennzeichen nicht geführt | 40€ | 1 | / | |||
2. Das heimische Kennzeichen oder das Nationalitäts-Zeichen mit Verstoß über die Anbringung geführt | 10€ | / | / | |||
3. Fahren ohne Nationalitäts-Zeichen | 15€ | / | / | |||
4. Zulassungsschein, Führerschein, Fahrausweis oder die Übersetzung des ausländischen Zulassungsscheins oder Fahrausweises nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt |
10€ | / | / | |||
5. Fahren entgegen einer vollziehbaren Auflage zur ausländischen Fahrerlaubnis | 25€ | / | / |