Verordnung ueber internationalen Kraftfahrzeugverkehr :

 

Tatbestand :   Bussgeld :   Punkte :   Fahrverbot :
             
1. An einem ausländischem Kfz oder ausländischem Kfz-Anhänger das vorgeschriebene heimische Kennzeichen nicht geführt   40€   1   /
             
2. Das heimische Kennzeichen oder das Nationalitäts-Zeichen mit Verstoß über die Anbringung geführt   10€   /   /
             
3. Fahren ohne Nationalitäts-Zeichen   15€   /   /
             
4. Zulassungsschein, Führerschein, Fahrausweis oder die Übersetzung des ausländischen Zulassungsscheins oder Fahrausweises nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt
  10€   /   /
             
5. Fahren entgegen einer vollziehbaren Auflage zur ausländischen Fahrerlaubnis   25€   /   /